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AGB

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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

1. Allgemeines

Für die Firma Richco Plastic Deutschland GmbH (im folgenden Richco oder Lieferer genannt) gelten ausschließlich folgende Geschäftsbedingungen für alle Liefer- und Leistungsvorgänge. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen sind nur mit schriftlicher Bestätigung der GL-Richco wirksam. Einkaufs- oder Lieferbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

 

2. Angebot und Vertragsabschluss

Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen - sowie etwaige gesonderte schriftliche vertragliche Vereinbarungen - zu Grunde und finden, auch für alle künftigen Rechtsgeschäfte, Anwendung. Ein Vertrag kommt - mangels besonderer Vereinbarung - mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferers zu Stande. Abweichende Einkaufsbedingungen werden auch durch die Auftragsannahme (Auftragsbestätigung) nicht Vertragsinhalt. Angebote sind stets freibleibend. Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch uns mit schriftlicher Auftragsbestätigung bestätigt werden. Die Angebotsgültigkeit beträgt 60 Tage. Technische Änderungen, sowie Änderungen in Form, Farbe oder Gewicht, die keine funktionellen Veränderungen hervorrufen, im Rahmen des zumutbaren, bleiben vorbehalten. Die technische Beratung erfolgt nach unserem Wissensstand, eine Haftung kann hieraus nur abgeleitet werden, soweit diese Beratung Bestandteil unserer vertraglichen Vereinbarung ist. Stellen wir dem Kunden Muster zur Verfügung, so gelten diese als Versuchsmuster und nicht als Probe im Sinne von §454 BGB. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Lieferers.

 

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Unsere Preise verstehen sich in Euro zzgl. MwSt. in der jeweils gesetzlichen Höhe, ab Werk, ausschl. Verpackung, Versand und sonstigen Nebenkosten. Unser Zahlungsziel ab Rechnungsdatum ist bei 30 Tage netto, soweit nichts anderes vereinbart ist. Dies gilt nur für den Fall, dass sich der Kunde mit der Zahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet. Zahlungen in sog. Scheck-Wechsel-Verfahren bedürfen stets der besonderen Vereinbarung. Das Recht Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen steht dem Besteller nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Gegen uns gerichtete Ansprüche dürfen ohne unsere Zustimmung nicht abgetreten werden. Die Zahlungen sind ohne Abzug zu leisten und gelten erst bei der Gutschrift auf den Bankkonten des Lieferers als vorgenommen. Bei Überschreitung des Zahlungszieles gerät der Besteller automatisch in Zahlungsverzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Der offene Betrag ist ab dem Verzugseintritt mit 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Richco ist berechtigt einen höheren Zinsschaden nachzuweisen. Der Lieferer ist unabhängig von sonstigen Ersatzansprüchen berechtigt, bei Zahlungsrückständen, die nicht auf sein eigenes Handeln oder Unterlassen zurückzuführen sind, bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlungen seine eigenen vertraglichen Verpflichtungen zurückzuhalten.

 

4. Lieferbedingungen und Leistungen

Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sich abzeichnende Verzögerungen teilt der Lieferer sobald als möglich mit. Für Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Ereignisse, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z.B. Betriebsstörungen, Streik, Aussperrungen, Personalmangel, Transportausfälle, behördliche Anordnungen usw.) übernimmt Richco keine Haftung. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten. Wir sind zu Teillieferungen oder Teilleistungen jederzeit berechtigt. Lieferungen vor dem vereinbarten Liefertermin und Lieferfrist sind zulässig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Versandweg und – mittel werden von uns gewählt. Das gleiche gilt für die Verpackung, die nach transport- und sicherheits-technischen sowie umweltpolitischen Gesichtspunkten erfolgt. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers Richco auf den Kunden über. Die Übergabe der Warensendung an Spedition oder Fracht gilt als Nachweis für einwandfreie Beschaffenheit der Umschließungen. Für die angegebenen VP-Maße behalten wir uns die handelsüblichen Abweichungen vor. Unser Mindest - Auftragsbestellwert netto beträgt Euro 30,00. Bei Unterschreitung berechnen wir eine Aufwandspauschale von Euro 15,00.

 

5. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Soweit der Wert aller BF zustehenden Sicherungsrechte die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, wird Richco auf Wunsch des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Der Kunde wird Vorbehaltsware auf seine Kosten und zu unseren Gunsten ausreichend gegen Schadensrisiken versichern. Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verarbeiten und verkaufen, solange er nicht im Zahlungsverzug ist. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde hiermit sicherheitshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Der Kunde legt die Abtretung offen und gibt uns die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Kunde.


6. Sach- und Rechtsmängel

Alle offensichtlichen und/oder erkannten Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind unverzüglich, in jedem Falle aber vor Verwendung oder Verarbeitung schriftlich anzuzeigen, in Form der Reklamationsrichtlinien FB 034 von Richco die als Vertragsbestandteil gelten. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach unserer Wahl-Nachbesserung fehlerhafter Ware, Ersatzlieferung oder Gutschrift. Zur Mängelbeseitigung hat uns der Kunde die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere die beanstandete Ware oder Muster davon zur Verfügung zu stellen, andernfalls entfällt die Gewährleistung. Bei Warenrückkauf von Standardprodukten erfolgt eine Preisbildung auf der Basis VK abzgl. 30%. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus folgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, nichtbeachten von Empfehlungen oder Anwendervorschriften des Herstellers, fehlerhafte Lagerung oder Transport und sonstige unsachgemäße Behandlung durch den Kunden oder Dritte, natürlicher Verschleiß oder Alterungsbeeinflussung. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate vom Tage des Gefahrübergangs ab gerechnet.

 

7. Haftungsbeschränkung

Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den in den vorstehenden Abschnitten getroffenen Vereinbarungen. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer - aus welchen Rechtsgründen auch immer - nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit der Organe oder leitender Angestellter, schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, bei Mängeln, die arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit der garantiert hat. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen.

 

8. Datenschutz

Der Kunde wird hiermit davon informiert, dass wir die im Rahmen der Geschäftsbeziehungen gewonnenen Personen bezogene Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten. Die Vertrags-partner verpflichten sich alle Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln und gegen den Missbrauch durch Dritte abzusichern.

 

9. Sonstige Vereinbarungen

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen, sowie sämtliche sich ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Firmensitz zuständige Gericht. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden an seinem Gerichtsstand zu verklagen. Die Vertragsbedingungen regeln sich ausschließlich nach dem in Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Die nach diesen vorstehenden Lieferbedingungen abgeschlossenen Verträge bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in allen übrigen Teilen für die Vertragspartner verbindlich.

 

 

Richco Plastic Deutschland GmbH

Lauterbachstr. 19, 82538 Geretsried / Gelting

Stand: April 2012

HRB 97361 München · Ust-ID: DE 128369000 · Unser FA:9119 · St.Nr.:186/90738

 

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